weitere Serviceangebote
- Dachinspektionen
- Wartungsverträge für Steil- und Flachdächer
- Sturmschadenbeseitigung
- Reparaturarbeiten
Ein Hausdach muss im Lauf eines Jahres einiges über sich ergehen lassen: Hitze im Sommer, Frost im Winter, Regen, Schnee, Sturm und Hagel - je nach Standort kommen noch industrielle Immissionen, Flugrost, Russ und Staub, Laub und Nadeln von Bäumen hinzu.
Alle komplexen Systeme, die dauerhaft zuverlässig funktionieren sollen, brauchen ein gewisses Maß an regelmäßiger fachmännischer Pflege. Denken Sie zum Beispiel an Ihren PKW oder Ihre Hobbyausrüstung. Natürlich braucht auch ein Dach die Pflege durch den Experten. Ihr Schutzschild gegen die oft unerfreulichen Gewalten der Natur ist das am stärksten beanspruchte Funktionsteil Ihres Hauses. Tag und Nacht schützt es das Gebäude und seine Bewohner zuverlässig gegen die Witterung. Da es aber nicht im direkten Blickfeld des Betrachters liegt, braucht es regelmäßig eine fachmännische Überprüfung durch einen Experten des Dachdeckerhandwerks.
Erster Check-up: die Dach-Inspektion Hier erfolgt eine regelmäßige Begehung der Dachflächen, die Ausarbeitung eines Inspektionsberichtes sowie, falls erforderlich, die Erarbeitung von Vorschlägen für Pflege- und Instandsetzungsmaßnahmen nebst einer entsprechenden Kostenübersicht. Sie entscheiden dann, welche Maßnahmen Sie dann von einem Dachdecker-Fachbetrieb durchführen lassen wollen. Der Dachcheck sollte dem Hausbesitzer die nötige Sicherheit geben, sich rechtzeitig mit eventuell anstehenden Reparatur- oder Sanierungsmaßnahmen vertraut zu machen und ihm helfen, seiner Pflicht zur regelmäßigen Überprüfung seiner Dachflächen nachzukommen.
Regelmäßige Inspektion - und wenn notwendig auch Pflege - bedeutet natürlich die Erhaltung des optimalen Zustandes von Dach und Außenwand zu jeder Zeit. Dies ist die unabdingbare Voraussetzung für den Werterhalt Ihres Gebäudes.
Rechtssicherheit für Sie
Denn mit dieser Vereinbarung kann die regelmäßige Wartung des Daches durch einen Fachbetrieb nachgewiesen werden, zu der gemäß eines Urteils des Bundesgerichtshofes alle Hausbesitzer verpflichtet sind. Ohne einen solchen Vertrag könnte - trotz bestehender Gebäudeversicherung - im Falle eines Schadens durch zum Beispiel bei Sturm herab gewehte Dachteile der Hauseigentümer regresspflichtig gemacht werden. Daher ist der Abschluss eines solchen Wartungsvertrages nicht nur für ältere Häuser, sondern unmittelbar nach Fertigstellung einer Neueindeckung oder Sanierung empfehlenswert
Versicherungen gehen dazu über, ihre Leistungen im Schadensfall davon abhängig zu machen, ob das Dach regelmäßig überprüft wurde oder nicht.